Was bedeutet Inklusion?
Das Wort „Inklusion“ stammt vom lateinischen Wort „inclusio“ ab und bedeutet soviel wie „Einschluss“ oder „dazugehören“. Der Ursprung des Inklusionsgedankens an Grundschulen liegt in Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.Dezember 2006.
(Quelle: http://www.tag-der-inklusion.de/images/1b-die-neue-grafik-inklusion-kopie-kopie.jpg)
Rechtliche Verankerung
Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG Art.30a)
„Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf können gemeinsam in Schulen aller Schularten unterrichtet werden. Die allgemeinen Schulen werden bei ihrer Aufgabe, Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu unterrichten, von den Förderschulen unterstützt.“
Ausnahme:
„Kann der individuelle sonderpädagogische Förderbedarf an der allgemeinen Schule auch unter Berücksichtigung des Gedankens der sozialen Teilhabe nach Ausschöpfung an der Schule vorhandenen Unterstützungsmöglichkeiten sowie der Möglichkeit des Besuchs einer Schule mit dem Schulprofil Inklusion nicht hinreichend gedeckt werden und
1. ist die Schülerin/der Schüler dadurch in der Entwicklung gefährdet oder
2. beeinträchtigt sie/er die Rechte von Mitgliedern der Schulgemeinschaft erheblich, besucht die Schülerin/der Schüler die geeignete Förderschule (BayEUG Art.41)“
Konzept
Inklusion von Anfang an – Konzept der Grundschule St. Konrad
Förderschwerpunkte
Einschulung
Art. 41 BayEUG Abs. 1:
Schulpflichtige mit sonderpädagogischem Förderbedarf erfüllen ihre Schulpflicht durch den Besuch der allgemeinen Schule oder der Förderschule. (…)
Grundsätzlich besteht ein Wahlrecht zwischen allgemeiner und Förderschule.
Bitte vor der Einschulung zwecks Beratung Kontakt aufnehmen!
Welche Schule ist die richtige für mein Kind?
GRUNDSCHULE | FÖRDERZENTRUM |
Klassenstärke bis zu 28 Schüler | Klassenstärke deutlich kleiner |
Grundschullehrkräfte | sonderpädagogisch ausgebildete Lehrkräfte mit Schwerpunkten: Hören, Sehen, körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Sprache |
1 Lehrkraft pro Klasse | Lehrerteam innerhalb einer Klasse |
Verbleib der Kinder im Schulsprengel | Kinder aus verschiedenen Schulsprengel (Schülertransport organisiert Gemeinde) |
teilweise hohe Leistungsheterogenität innerhalb einer Klasse | leistungshomogenere Klassen |
Die Anmeldung erfolgt an der Regel- oder Förderschule unter Beachtung schulartspezifischer Voraussetzungen. Die Zustimmung des Sachaufwandsträgers der Regelschule muss gegeben sein.
Kindeswohl als Grenze (Art. 41 BayEUG Abs. 5) –> Siehe oben unter Ausnahme
Die Förderschule ist Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf vorbehalten, die der besonderen Förderung bedürfen. Ein sonderpädagogisches Gutachten ist erforderlich.
Integrationshelfer
Siehe hierzu Homepage unter Schulbegleitung.
Inklusionsberatung
…am Staatlichen Schulamt
…weitere Beratungsangebote
Weiterführende Informationen
Förderschwerpunkt „Teilleistungsstörung“
- Differenzierung im Unterricht
- Intensivierungsstunden
- Lese-Rechtschreib-Förderung
- Unterstützung durch den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD)
- Unterstützung durch Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen
- Zusammenarbeit mir Therapeuten
Siehe hierzu auf der Homepage auch die Seite Förderung
Förderschwerpunkt „Lernen“
- Differenzierung im Unterricht
- Intensivierungsstunden
- Unterstützung durch den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD)
Siehe hierzu auf der Homepage auch die Seite Förderung
Förderschwerpunkt „Hören“
Förderschwerpunkt „Migrationshintergrund“
- Vorkurs Deutsch
- Differenzierung im Unterricht
- Sprachförderung in einzelnen Stunden
- Intensivierungsstunden
Siehe hierzu auf der Homepage auch die Seite Förderung
Förderschwerpunkt „emotionale und soziale Entwicklung/Verhalten“
- Sozialtraining „ICH im Team“
- „aufgschaut“ (Projekt zur Gewaltprävention)
- Unterstützung durch unsere Sozialpädagogin Frau Acker
- Unterstützung durch den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD)
- Unterstützung durch Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen
- Zusammenarbeit mit Therapeuten
- Unterstützung durch Schulbegleiter
Siehe hierzu auf der Homepage auch die Seite Förderung
Förderschwerpunkt „körperliche und motorische Entwicklung“
- Barrierefreier Zugang zu allen Klassenzimmern (Lift, Rampe)
- Behindertengerechte Toilette mit Therapieliege
- Unterstützung durch Schulbegleiter
- Unterstützung durch den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD)
Förderschwerpunkt „besondere Begabungen“
- Enrichment/Differenzierung im Unterricht
- Einsatz von Snappet-Lerntablets
- Mathe-Känguru
- „Drehtürmodell“ – Besuch einzelne Fächer oder Stunden in einer höheren Jahrgangsstufe
- Unterstützung durch Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen
Siehe hierzu auf der Homepage auch die Seite Förderung